Die Gesuche sind einzeln und schriftlich einzureichen (keine Sammelgesuche, keine Gesuche mit elektronischer Post).
Gesuche können in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch eingereicht werden; die Antworten erfolgen immer auf Deutsch.
Es ist hilfreich, wenn ein konkreter Betrag genannt wird, um den nachgesucht wird.
Die Gesuche sind – auch wenn sie von zuständigen Fachmitarbeitenden selbständig erarbeitet werden – von der verantwortlichen Leitung (mit) zu unterzeichnen.
Jedem Gesuch ist ein Einzahlungsschein beizulegen, welcher auf die gesuchstellende Organisation lautet (keine Einzahlungsscheine von Klientinnen und Klienten).
Bitte reichen Sie Gesuche für Ferien, Ausflüge, Feste etc. frühzeitig ein, damit der Stiftungsrat vor der Durchführung des Anlasses über Ihr Gesuch entscheiden kann (vgl. Eingabe- und Sitzungstermine bei «Gesuche»).
Die wichtigsten Unterlagen sind als Kopien beizulegen (keine Originale). Bitte die Unterlagen nur einseitig bedrucken und keine Bostitchklammern verwenden.
Zu den Gesuchen kann keine Korrespondenz geführt werden. Die Gesuchstellenden werden unmittelbar nach den Stiftungsratssitzungen schriftlich benachrichtigt.
Auf Wunsch erfolgt eine Begründung von ablehnenden Entscheiden.
Die vertrauliche Behandlung der Gesuche wird zugesichert.
Gesuche für grosse Bauvorhaben, Fahrzeuge, Studien und Weiterbildungen werden nicht entgegengenommen.