Anforderungen an Gesuche
- Die Gesuche sind einzeln via online-Antragsformular einzureichen (keine Sammelgesuche).
- Gesuche können in Deutsch, Französisch und Italienisch eingereicht werden.
- Es ist hilfreich, wenn ein konkreter Betrag genannt wird, um den nachgesucht wird.
- Die Gesuche sind – auch wenn sie von zuständigen Fachmitarbeitenden selbständig erarbeitet werden – von der verantwortlichen Leitung (mit) zu unterzeichnen.
- Auszahlungen gehen an die gesuchstellende Organisation (keine IBAN-Nummern von Klientinnen und Klienten).
- Bitte reichen Sie Gesuche für Ferien, Ausflüge, Feste etc. frühzeitig ein, damit der Stiftungsrat vor der Durchführung des Anlasses über Ihr Gesuch entscheiden kann (vgl. Eingabe- und Sitzungstermine bei «Gesuche»). Zu spät eingereichte Gesuche können nicht unterstützt werden.
- Die wichtigsten Unterlagen sind als Scan anzufügen.
- Die Gesuchstellenden werden unmittelbar nach den Stiftungsratssitzungen schriftlich benachrichtigt.
- Auf Wunsch erfolgt eine Begründung von ablehnenden Entscheiden.
- Die vertrauliche Behandlung der Gesuche wird zugesichert.
- Gesuche für grosse Bauvorhaben, Fahrzeuge, Studien und Weiterbildungen werden nicht entgegengenommen.
- Heimschulden übernehmen wir nicht.